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OnlyFans Gewerbe anmelden: Steuern in Deutschland, Österreich & Schweiz

  • Autorenbild: Paul von SheX
    Paul von SheX
  • 8. März
  • 10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. März

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. SheX Agency ist keine Steuerberatung und darf keine Steuerberatung erbringen. Die dargestellten Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen. Steuerrecht unterscheidet sich je nach Land, Region und individueller Situation erheblich – alle Angaben in diesem Artikel sind daher allgemeiner Natur und können im Einzelfall abweichen. Für deine persönliche Steuersituation wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater. Über unser Partnernetzwerk vermitteln wir dich gerne an spezialisierte Kanzleien, die Erfahrung mit Content Creatorinnen haben.


Sobald du mit OnlyFans Geld verdienst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich das Finanzamt für deine Einnahmen interessiert – egal ob 50 € oder 5.000 € im Monat. Das gilt nicht nur in Deutschland, sondern genauso in Österreich und der Schweiz. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung ist die Gewerbeanmeldung in der Regel schnell erledigt und die Steuererklärung kein Hexenwerk. In diesem Guide erfährst du Schritt für Schritt, was du in Deutschland, Österreich und der Schweiz beachten solltest – basierend auf unserer Erfahrung mit über 200 betreuten Creatorinnen im gesamten DACH-Raum.


Das Wichtigste in Kürze


  • Gewerbepflicht in der Regel ab dem ersten Euro: Sobald du regelmäßig selbstständig Content verkaufst, verpflichtet dich in vielen Ländern das Gesetz, ein Gewerbe anzumelden – die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

  • Kleinunternehmerregelung häufig möglich: Bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze keine Umsatzsteuerpflicht – die Grenzen variieren je nach Land erheblich

  • Persönlicher Einkommensteuersatz: Je nach Gesamteinkommen, plus ggf. Gewerbesteuer ab bestimmter Gewinngrenze (länderabhängig)

  • Betriebsausgaben absetzen: Equipment, Outfits, Internet – vieles kann steuerlich absetzbar sein

  • Finanzamt erfährt es sowieso: OnlyFans meldet Creator in der EU automatisch ans Bundeszentralamt für Steuern (DAC7-Richtlinie)

  • Nachzahlung vermeiden: z.B. 30–40 % jeder Auszahlung sofort auf ein separates Steuerkonto legen


Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?


In den meisten Fällen ja – sobald du regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht Content verkaufst, dürftest du zur Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit verpflichtet sein. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Land.


Viele Creatorinnen denken, sie könnten unter dem Radar fliegen. Das funktioniert in der EU spätestens seit 2023 nicht mehr:  In der EU können Plattformbetreiber wie OnlyFans durch die EU-Richtlinie DAC7 (EU 2021/514) verpflichtet sein, steuerlich relevante Daten von Creatorinnen an die zuständige Steuerbehörde ihres EU-Registrierungsstaats zu melden. Diese Informationen werden anschließend zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht. Für Deutschland ist dabei das BZSt relevant. Das Finanzamt weiß also in der Regel von deinen Einnahmen. Für die Schweiz gilt DAC7 zwar nicht direkt, allerdings bestehen bilaterale Abkommen zum Informationsaustausch.


Gewerbeanmeldung im DACH-Vergleich


🇩🇪 Deutschland

🇦🇹 Österreich

🇨🇭 Schweiz

Anmeldung

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung oder „Neue Selbstständige“

Einzelfirma gründen, Anmeldung bei AHV/SVA

Kosten

ca. 20–60 €

nahezu kostenlos

Keine Gebühr (HR-Eintrag erst ab CHF 100.000 Umsatz Pflicht)

Tätigkeits-bezeichnung

„Content Creation“ oder „Erstellung digitaler Inhalte“

„Werbeagentur“ oder freies Gewerbe

Freie Wahl des Firmennamens

Besonderheit

Du musst nicht „OnlyFans“ angeben

Content Creator könnten als „Neue Selbstständige“ gelten – Beratung empfohlen

Kein „Gewerbe“ im deutschen Sinne; Selbstständigkeit wird bei SVA angemeldet


Insider-Tipp: Melde dein Gewerbe lieber heute als morgen an. Rückwirkende Anmeldungen sind zwar häufig möglich, aber Verzögerungen könnten zu Bußgeldern führen. Bei Creatorinnen, die sich über unser Partnernetzwerk beraten lassen, begleiten wir den Prozess von Anfang an, damit solche Fehler gar nicht erst passieren.

Kleinunternehmerregelung im DACH-Vergleich


In allen drei Ländern gibt es Regelungen, die kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer befreien können – die Grenzen und Bedingungen unterscheiden sich jedoch deutlich. Welche Regelung für dich in Frage käme, hängt von deinem Wohnsitz und deinem Umsatz ab.


Kriterium

🇩🇪 Deutschland

🇦🇹 Österreich

🇨🇭 Schweiz

Umsatzgrenze

25.000 €/Jahr (Vorjahr) bzw. 100.000 € im laufenden Jahr (ab 2025)

55.000 € brutto/Jahr

CHF 100.000/Jahr

Umsatzsteuersatz

19 % (bei Überschreitung)

20 % (bei Überschreitung)

8,1 % (bei Überschreitung)

Vorsteuerabzug

Nur bei Regelbesteuerung

Nur bei Regelbesteuerung

Nur bei MwSt-Pflicht

Ideal für

Einsteiger, Nebenberufliche

Einsteiger bis 55.000 €

Einsteiger bis CHF 100.000


Sobald du die jeweilige Grenze überschreitest, könntest du zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sein. Bei digitalen Dienstleistungen außerhalb deines Landes könnte zudem das Reverse-Charge-Verfahren greifen, bei dem die Umsatzsteuer im Land des Käufers anfällt. Hier ist die Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater dringend empfehlenswert.


Du möchtest sehen, was nach Steuern und Gebühren übrig bleiben könnte? Unser kostenloser Einkommensrechner gibt dir eine erste Orientierung.


Du möchtest mit OnlyFans durchstarten und von Anfang an alles richtig machen? Bewirb dich jetzt für ein kostenloses Beratungsgespräch und erfahre, wie wir dich unterstützen können – 100 % unverbindlich.



Steuererklärung: Was sollte ich angeben?


OnlyFans-Einnahmen sind in der Regel über die Einkommensteuererklärung anzugeben. Die genaue Anlage und das Verfahren hängen von deinem Wohnsitzland ab. In Deutschland erfolgt die Angabe typischerweise über die Anlage G (Gewerbebetrieb), in Österreich über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und in der Schweiz über die kantonale Steuererklärung.


Diese Einnahmen solltest du angeben:

  • Abo-Gebühren: Monatliche Zahlungen deiner Fans

  • PPV-Nachrichten: Pay-per-View Content im Chat

  • Trinkgelder (Tips): Dürften als Betriebseinnahmen zählen

  • Live-Streams: Einnahmen aus bezahlten Streams

  • Referral-Provisionen: Wenn du andere Creator wirbst

  • Alle weiteren gewerblichen Einnahmen


OnlyFans stellt monatliche Auszahlungsberichte zur Verfügung (unter „Statements“). Wichtig: Die Beträge sind in US-Dollar – du solltest sie zum Tageskurs der Auszahlung in die jeweilige Landeswährung umrechnen. In Deutschland akzeptiert das Finanzamt in der Regel den Monatsdurchschnittskurs der Deutschen Bundesbank.


Einkommensteuer im DACH-Vergleich


Die Einkommensteuer ist in allen drei Ländern progressiv – je mehr du verdienst, desto höher dürfte dein Steuersatz ausfallen. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind jedoch erheblich, wobei die Schweiz zusätzlich starke kantonale Unterschiede aufweist.



🇩🇪 Deutschland

🇦🇹 Österreich

🇨🇭 Schweiz

Steuersatz-Spanne

14–45 % (+ ggf. Soli)

20–55 %

Ca. 22–43 % (kantonal sehr unterschiedlich)

Grundfreibetrag (2026)

12.348 €

13.308 € (Wert 2025)

Kein einheitlicher Grundfreibetrag; kantonal geregelt

Gewerbesteuer

Ab 24.500 € Gewinn (wird auf ESt angerechnet)

Keine Gewerbesteuer

Keine Gewerbesteuer

Sozialversiche-rung

Selbst organisieren (KV ab ca. 210 €/Monat)

SVS-Pflichtversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung)

AHV/IV/EO-Pflicht (max. ca. 10 % des Einkommens)

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach individueller Situation abweichen. In der Schweiz variieren die Steuersätze stark nach Kanton und Gemeinde. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.


Beispielrechnung: Was könnte nach Steuern übrig bleiben?


Die folgende Rechnung zeigt ein vereinfachtes Beispiel für eine Creatorin mit 4.000 € Monatsumsatz in Deutschland. Die tatsächliche Steuerlast hängt von vielen individuellen Faktoren ab – dieses Beispiel dient lediglich der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar.


Position

Betrag

Jahreseinnahmen (OnlyFans + andere Plattformen)

48.000 €

Betriebsausgaben (Equipment, Outfits, Internet, etc.)

– 8.000 €

Zu versteuernder Gewinn

40.000 €


Steuerart

Ca. Betrag

Einkommensteuer (ledig, keine Kirche)

ca. 8.450 €

Solidaritätszuschlag

ca. 0 €*

Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %, Freibetrag 24.500 €)

ca. 860 €

Gewerbesteuer-Anrechnung auf ESt

ca. – 860 €

Geschätzte Gesamtbelastung

ca. 8.450 €

Effektiver Steuersatz

ca. 21 %

Netto nach Steuern

ca. 31.550 €

* Soli fällt erst ab ca. 18.130 € Einkommensteuer an. Alle Werte sind Näherungen für eine ledige Person ohne Kinder und Kirchensteuer in Deutschland. Deine tatsächliche Steuerlast hängt von vielen individuellen Faktoren ab – lass dich von einem Steuerberater beraten. In Österreich und der Schweiz würden die Beträge aufgrund anderer Steuersätze, Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge anders ausfallen.


Steuersätze nach Einkommenshöhe (Deutschland)


Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Je mehr du verdienst, desto höher dürfte dein Grenzsteuersatz ausfallen – von 0 % bis maximal 45 %. Die folgende Tabelle zeigt die ungefähre Belastung für typische Creator-Einkommen (ledig, ohne Kirchensteuer, nach Abzug von Betriebsausgaben):


Jahresgewinn

Ca. Einkommen-steuer

Ca. eff. Steuersatz

Netto ca.

12.348 € (Grundfreibetrag 2026)

0 €

0 %

12.348 €

20.000 €

ca. 1.730 €

ca. 9 %

ca. 18.270 €

30.000 €

ca. 4.700 €

ca. 16 %

ca. 25.300 €

40.000 €

ca. 8.450 €

ca. 21 %

ca. 31.550 €

60.000 €

ca. 16.400 €

ca. 27 %

ca. 43.600 €

100.000 €

ca. 33.000 €

ca. 33 %

ca. 67.000 €

Hinweis: Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn könnte hinzukommen, wird aber größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet. Beträge sind Näherungswerte. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Steuertarife – lass dich individuell beraten.


Absetzbare Betriebsausgaben für OnlyFans Creator


Alle betrieblich veranlassten Ausgaben könnten deinen zu versteuernden Gewinn mindern – von der Kamera bis zur Agentur-Gebühr. Je besser du deine Ausgaben dokumentierst, desto weniger Steuern dürftest du zahlen. Die folgenden Posten sind in der Regel in allen drei DACH-Ländern relevant:


Ausgabenart

Absetzbar

Anteil

Hinweis

Kamera / Smartphone

Ja

50–100 %

Je nach priv. Nutzung

Ringlicht / Stative

Ja

100 %

Rein betrieblich

Laptop / Computer

Ja

50–80 %

Anteilig nach Nutzung

Software (Bildbearbeitung etc.)

Ja

100 %

Abo-Kosten voll absetzbar

Lingerie / Dessous / Kostüme

Ja

100 %

Nur für Content, dokumentieren!

Internet / Handy

Ja

50–80 %

Anteilig

Arbeitszimmer

Ja

Anteilig qm

Regelungen ländersspezifisch

Social-Media-Ads

Ja

100 %

Werbekosten

Agentur-Gebühren

Ja

100 %

Management, Promotion etc.

Steuerberater

Ja

100 %

Selbst absetzbar!

Fortbildungen / Kurse

Ja

100 %

Content, Marketing etc.

Reisekosten (Shootings)

Ja

100 %

Mit Nachweis

Props / Requisiten

Ja

100 %

Ausschl. betrieblich


Bei größeren Anschaffungen (in Deutschland über 952 € netto) könntest du die Kosten über mehrere Jahre abschreiben müssen. Ein MacBook für 2.000 € würdest du beispielsweise über 3 Jahre abschreiben – das wären ca. 667 € pro Jahr als Betriebsausgabe. Die genauen Abschreibungsregeln können in Österreich und der Schweiz abweichen.


Insider-Tipp: Sammle ALLE Belege digital in einem Ordner. Bei einer Betriebsprüfung solltest du jede Ausgabe belegen können. Apps wie Lexoffice oder SevDesk scannen Belege automatisch und ordnen sie zu – über unser Partnernetzwerk vermitteln wir Creatorinnen auch an Buchhaltungsdienstleister, die sich mit der Branche auskennen.

Vorauszahlungen und Steuernachzahlungen vermeiden


In Deutschland fordert das Finanzamt ab dem zweiten Jahr häufig vierteljährliche Steuervorauszahlungen – am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe basiert auf deinem Vorjahresgewinn. In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Vorauszahlungssysteme, wobei die Termine und Berechnungen abweichen können.


So könntest du die Steuerfalle vermeiden:

  • 30–40 % jeder Auszahlung sofort auf ein separates Steuerkonto überweisen

  • Monatlich sparen statt vierteljährlich zahlen – das könnte leichter einzuplanen sein

  • Steuerberater einschalten – könnte Vorauszahlungen optimieren und Überraschungen vermeiden

  • Größere Anschaffungen strategisch zum Jahresende tätigen – könnte die Steuerlast für das laufende Jahr senken


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Anonymität beim Finanzamt: Was ist möglich?


Beim Finanzamt ist Anonymität nicht möglich – du musst deinen echten Namen angeben. Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz gleichermaßen. Deine Daten sind aber geschützt und in der Regel nicht öffentlich einsehbar. Das Finanzamt unterliegt der Schweigepflicht.


Was öffentlich werden könnte – und was nicht:


  • Finanzamt: Strenge Schweigepflicht, gibt in der Regel nichts an Arbeitgeber oder Dritte weiter

  • Gewerbeanmeldung: Theoretisch beim Gewerbeamt einsehbar, in der Praxis fragt praktisch niemand nach

  • Handelsregister: Nur bei GmbH/UG/AG – als Einzelunternehmerin bist du in der Regel nicht drin

  • IHK-/WKO-Mitgliedschaft: Kann ab bestimmten Gewinnen Pflicht sein, aber üblicherweise nicht öffentlich einsehbar


Wenn dir maximale Anonymität wichtig ist, könnte in Deutschland eine UG (haftungsbeschränkt) sinnvoll sein. In Österreich gibt es die Möglichkeit einer GmbH, in der Schweiz die GmbH oder AG. Die Gründungskosten und -anforderungen variieren je nach Land und Rechtsform. Auch hierzu vermitteln wir über unser Partnernetzwerk an spezialisierte Kanzleien.


Mehr zum Thema Sicherheit erfährst du auf unserer Seite zum Leak-Schutz für OnlyFans Creator.


Häufige Fragen zu OnlyFans, Gewerbe und Steuern


Was passiert, wenn ich keine Steuern zahle?

Laut DAC7-Richtlinie (EU 2021/514) meldet OnlyFans Creator in der EU automatisch ans Finanzamt. Steuerhinterziehung könnte mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist in vielen Fällen bis zur Entdeckung durch das Finanzamt möglich – wende dich dafür unbedingt an einen Steuerberater.


Kann ich OnlyFans als Nebenjob machen?

Ja. Wenn dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsanzeige vorsieht, solltest du deinen Arbeitgeber informieren – allerdings in der Regel nicht über die Art des Gewerbes, sondern nur über die Tatsache der Selbstständigkeit. Die Einnahmen können ab dem ersten Euro steuerpflichtig sein und sollten in der Steuererklärung angegeben werden.


Muss ich Sozialversicherung zahlen?

Das hängt von deinem Wohnsitzland ab. In Deutschland musst du dich als Selbstständige selbst krankenversichern (gesetzliche KV ab ca. 210 €/Monat). In Österreich bist du über die SVS pflichtversichert (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung). In der Schweiz fallen AHV/IV/EO-Beiträge an. Lass dich hierzu individuell beraten.


Kann ich eine GmbH oder UG für OnlyFans gründen?

Ja, in allen drei Ländern gibt es Kapitalgesellschaften, die Haftungsschutz bieten und steuerlich vorteilhaft sein könnten. Die Mindestanforderungen unterscheiden sich: Deutschland (GmbH: 25.000 €, UG: ab 1 €), Österreich (GmbH: 10.000 €, davon mindestens 5.000 € einzuzahlen), Schweiz (GmbH: CHF 20.000, AG: CHF 100.000). Ob sich das lohnen würde, hängt von deinem Umsatz und deiner Situation ab – ein spezialisierter Steuerberater könnte das berechnen.


Was ist mit Einnahmen aus dem Ausland?

In der Regel musst du alle weltweiten Einnahmen in deinem Wohnsitzland versteuern. Bei digitalen Dienstleistungen an Kunden im EU-Ausland könnte das Reverse-Charge-Verfahren greifen. Für die Schweiz gelten besondere Regelungen bei internationalen Dienstleistungen. Die Details sind komplex – lass dich hier unbedingt individuell beraten.


Wie weise ich meine Ausgaben nach?

Sammle alle Belege digital oder in Papierform. In Deutschland solltest du sie 10 Jahre aufbewahren (gesetzliche Aufbewahrungspflicht). In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Pflichten mit teils abweichenden Fristen. Bei höheren Beträgen könntest du eine ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben benötigen.


Brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es in der Regel nicht, aber bei OnlyFans-Einnahmen sehr empfehlenswert – insbesondere wegen der internationalen Umsatzsteuer-Thematik und den branchenspezifischen Absetzmöglichkeiten. Die Kosten für den Steuerberater sind in der Regel selbst absetzbar. Über das SheX-Partnernetzwerk vermitteln wir an Kanzleien mit Creator-Erfahrung.


Was mache ich mit Geschenken von Fans?

Sachgeschenke von Fans können steuerlich relevant sein. Wie sie zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab; die bekannte 50-Euro-Grenze betrifft grundsätzlich die Abziehbarkeit von Geschenken beim Schenkenden und ist nicht einfach eine allgemeine Steuerfreigrenze für empfangene Fan-Geschenke. Geld-Tipps dürften immer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sein – unabhängig von der Höhe. Die Regelungen in Österreich und der Schweiz können abweichen.


Fazit: Von Anfang an richtig aufstellen – egal in welchem Land


OnlyFans und Steuern sind kein Hexenwerk – wenn du von Anfang an strukturiert vorgehst. Die wichtigsten Schritte dürften in allen drei Ländern ähnlich sein: Gewerbe bzw. Selbstständigkeit anmelden, Einnahmen dokumentieren, Ausgaben sammeln, 30–40 % für Steuern zurücklegen. Mit einem spezialisierten Steuerberater könntest du deine Steuerlast legal optimieren und böse Überraschungen vermeiden.


SheX Agency betreibt selbst keine Steuerberatung – aber wir lassen dich damit nicht allein. Über unser Partnernetzwerk vermitteln wir an spezialisierte Steuerkanzleien und Rechtsberater, die Erfahrung mit Content Creatorinnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben. Von der Gewerbeanmeldung bis zur Steueroptimierung begleiten wir dich durch den gesamten Prozess.


Du möchtest mit OnlyFans durchstarten und von Anfang an alles richtig machen? Bewirb dich jetzt für ein kostenloses Beratungsgespräch und erfahre, wie wir dich unterstützen können – 100 % unverbindlich.



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Datengrundlage & Quellen

Steuerrechtliche Angaben basieren auf dem deutschen Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), der EU-Richtlinie DAC7 (EU 2021/514), dem österreichischen EStG und UStG sowie dem Schweizer Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und dem Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Stand Februar 2026. Praxis-Tipps basieren auf der Betreuung von über 200 Creatorinnen durch SheX Agency seit 2021. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.


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